552.6
VHIS
CH-TG
Art. 1 Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) - Gegenstand der Vereinbarung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 VHIS · Gegenstand der Vereinbarung
1. Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen, die Partei dieser Vereinbarung sind, sowie zwischen diesen Kantonen und den beteiligten Bundesstellen im Bereich der Informatik in der Strafjustiz.
2. Sie regelt insbesondere die Gründung und die Arbeitsweise der Körperschaft «HIS Schweiz».