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552.5 IKAPOL CH-TG

Art. 10 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) - Entschädigung für IKAPOL-Einsätze

Finanzielles
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Art. 10 IKAPOL · Entschädigung für IKAPOL-Einsätze

1. IKAPOL-Einsätze werden den Kantonen, die Polizeikräfte zur Verfügung stellen, mit Fr. 750 pro Einsatzkraft und 24 Stunden, beginnend ab Abreise im Stammkorps und endend bei Ankunft im Stammkorps, entschädigt. Die Art des Dienstes - Einsatz, Bereitschaft, Ruhe - spielt keine Rolle. Es gilt der angebrochene Tag.

2. Zugunsten des IKAPOL-Einsatzkantons auf Pikett gesetzte Einsatzkräfte im Stammkorps, die innerhalb von 24 Stunden im Einsatzraum eintreffen müssen, werden pro angebrochenen Tag mit Fr. 200 pro Einsatzkraft entschädigt. Vorbereitungen inklusive die einsatzorientierte Ausbildung vor einem Einsatz werden nicht verrechnet.

3. Hilfeleistungen von Konkordaten unter sich und bilaterale Unterstützung für Ereignisse, die direkt oder indirekt mit dem IKAPOL-Einsatz-Ereignis zusammenhängen, sind von diesen Konkordaten bzw. Kantonen zu tragen.

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