552.14
CH-TG
Art. 9 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Nebenamtliches Schulpersonal
Personal
Art. 9 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Nebenamtliches Schulpersonal
1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, der Ostschweizer Polizeischule qualifiziertes Ausbildungspersonal im Nebenamt zur Verfügung zu stellen.
2. Für die geleistete Lehrtätigkeit wird den betreffenden Vertragsparteien ein Betrag von im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Fr. 130 pro Lektion entrichtet. Dieser Satz entspricht dem Punktestand des Landesindexes der Konsumentenpreise im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung (Indexreihe Mai 2000 = 100). Eine Anpassung dieses Betrages erfolgt bei einer Zunahme der Teuerung um 5 %.
3. Für die Anstellungsverhältnisse des nebenamtlichen Schulpersonals gilt das Personalrecht der entsprechenden Vertragsparteien.