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552.14 CH-TG

Art. 7 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Finanzkontrolle

Zuständigkeit
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Art. 7 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Finanzkontrolle

1. Die Finanzkontrolle des Kantons Thurgau überprüft das gesamte Rechnungswesen im Rahmen der Finanzhaushaltsgesetzgebung des Kantons Thurgau und erstattet ihren jährlichen Revisionsbericht zuhanden der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren.

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