552.14
CH-TG
Art. 3 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Führung und Standort der Schule
Allgemeines
Art. 3 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Führung und Standort der Schule
1. Der Kanton Thurgau führt die Ostschweizer Polizeischule mit Standort Amriswil im Auftrage der übrigen Vertragsparteien.
2. Die Ostschweizer Polizeischule ist eine Abteilung der Kantonspolizei Thurgau. Sie erhält einen Leistungsauftrag mit Globalbudget mit jährlicher Verbindlichkeit.