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Art. 21 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 21 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

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