552.14
CH-TG
Art. 21 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 21 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Inkrafttreten
1. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.