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Art. 17 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Abrechnungsmodalitäten

Finanz- und Rechnungswesen
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Art. 17 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Abrechnungsmodalitäten

1. Die Rechnungsstellung für den Sockelbeitrag erfolgt unter Vorbehalt von Abs. 2 jeweils per 31. Januar des laufenden Ausbildungsjahres. Für das Schulgeld können a-conto-Zahlungen verlangt werden. Die Ermittlung des definitiven Schulgeldes pro auszubildende Person sowie die Rechnungsstellung desselben erfolgt per 30. November nach Beendigung des Ausbildungsjahres. Diese Rechnung ist zugleich die Schlussabrechnung des vorangegangenen Ausbildungsjahres.

2. Die Festlegung des Sockelbeitrages für das erste Jahr erfolgt nach einer Planerfolgsrechnung. Die Rechnungsstellung für den Sockelbeitrag für das erste Jahr erfolgt per 30. April.

3. Lehrgänge und Kurse sowie anderweitige Leistungen für Dritte werden vor Ausbildungsbeginn in Rechnung gestellt.

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