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Art. 13 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Rechtsmittel

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Art. 13 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Rechtsmittel

1. Rechtsmittel gegen Entscheide im Zusammenhang mit dem Prüfungswesen sind an die zuständige Stelle der jeweiligen Vertragspartei zu richten.

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