552.14
CH-TG
Art. 13 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Rechtsmittel
Auszubildende
Art. 13 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Rechtsmittel
1. Rechtsmittel gegen Entscheide im Zusammenhang mit dem Prüfungswesen sind an die zuständige Stelle der jeweiligen Vertragspartei zu richten.