552.14
CH-TG
Art. 11 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Zulassung
Auszubildende
Art. 11 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Zulassung
1. Das Bewerbungsverfahren und die Anstellung der Auszubildenden erfolgt durch die einzelnen Vertragsparteien.
2. Die Auszubildenden müssen dem gemeinsamen Anforderungsprofil der Vertragsparteien entsprechen.