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Art. 11 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Zulassung

Auszubildende
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Art. 11 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Zulassung

1. Das Bewerbungsverfahren und die Anstellung der Auszubildenden erfolgt durch die einzelnen Vertragsparteien.

2. Die Auszubildenden müssen dem gemeinsamen Anforderungsprofil der Vertragsparteien entsprechen.

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