552.14
CH-TG
Art. 10 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Garantierte Ausbildungsplätze
Auszubildende
Art. 10 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Garantierte Ausbildungsplätze
1. Jeder Vertragspartei wird im Rahmen der Schulkapazitäten pro Lehrgang ein Kontingent an Ausbildungsplätzen garantiert.
2. Das Kontingent richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Plätzen und der Höhe der jährlichen Beiträge der Vertragsparteien.