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552.14 CH-TG

Art. 1 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil - Zweck

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Art. 1 Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule in Amriswil · Zweck

1. Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau sowie des Fürstentums Liechtenstein und der Städte Chur und St. Gallen für die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Ostschweizer Polizeischule.

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