Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
551.41 BefVRègT CH-TG

§ 3 Verordnung über die Beförderungen der Polizistinnen und Polizisten (Beförderungsverordnung, BefV) - Anrechenbarkeit für die Ernennung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Beförderungsverordnung, BefV · Anrechenbarkeit für die Ernennung

1. Dienstjahre und Tätigkeiten in einer anderen Polizeibehörde in der Schweiz können angerechnet werden.

← § 2 Beförderungsverordnung, BefV Verordnung über die Beförderungen der Polizistinnen und Polizisten (Beförderungsverordnung, BefV) - Geltungsbereich § 4 Beförderungsverordnung, BefV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →