551.41
BefVRègT
CH-TG
§ 3 Verordnung über die Beförderungen der Polizistinnen und Polizisten (Beförderungsverordnung, BefV) - Anrechenbarkeit für die Ernennung
§ 3 Beförderungsverordnung, BefV · Anrechenbarkeit für die Ernennung
1. Dienstjahre und Tätigkeiten in einer anderen Polizeibehörde in der Schweiz können angerechnet werden.