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551.11 PolV CH-TG

§ 2 Polizeiverordnung (PolV) - Leistungsauftrag

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 PolV · Leistungsauftrag

1. Die Kantonspolizei erhält vom Departement einen jährlich zu überprüfenden Leistungsauftrag.

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