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541.2 EZVAFD CH-TG

Art. 7 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau und dem Grenzwachtkorps beziehungsweise der Eidgenössischen Zollverwaltung - Nutzung des Funknetzes Polycom

Allgemeiner Teil: Grundsätze der Zusammenarbeit
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Art. 7 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau und dem Grenzwachtkorps beziehungsweise der Eidgenössischen Zollverwaltung · Nutzung des Funknetzes Polycom

1. Die Kapo TG und das GWK nutzen für die Kommunikation zwischen ihren Einsatzkräften das Funknetz Polycom.

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