541.2
EZVAFD
CH-TG
Art. 7 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau und dem Grenzwachtkorps beziehungsweise der Eidgenössischen Zollverwaltung - Nutzung des Funknetzes Polycom
Allgemeiner Teil: Grundsätze der Zusammenarbeit
Art. 7 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau und dem Grenzwachtkorps beziehungsweise der Eidgenössischen Zollverwaltung · Nutzung des Funknetzes Polycom
1. Die Kapo TG und das GWK nutzen für die Kommunikation zwischen ihren Einsatzkräften das Funknetz Polycom.
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Zweck
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