Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
541.2 EZVAFD CH-TG

Art. 5 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau und dem Grenzwachtkorps beziehungsweise der Eidgenössischen Zollverwaltung - Mobile Kontrollen und gemeinsame Aktionen

Allgemeiner Teil: Grundsätze der Zusammenarbeit
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Art. 5 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau und dem Grenzwachtkorps beziehungsweise der Eidgenössischen Zollverwaltung · Mobile Kontrollen und gemeinsame Aktionen

1. Die Kapo TG und das GWK können für gemeinsame Aktionen gemischte Teams einsetzen, welche die Aufgaben beider Seiten gemeinsam erfüllen.

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