541.2
EZVAFD
CH-TG
Art. 23 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau und dem Grenzwachtkorps beziehungsweise der Eidgenössischen Zollverwaltung - Schiffsverkehr
Besonderer Teil: Bereiche der Zusammenarbeit - Selbständige Erledigung durch die Grenzwache
Art. 23 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Thurgau und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau und dem Grenzwachtkorps beziehungsweise der Eidgenössischen Zollverwaltung · Schiffsverkehr
1. Schifffahrtspolizeiliche Vorschriften (Vollzug eidgenössischer und kantonaler Gesetze) Anhang 25
2. Ordnungsbussen im Schiffsverkehr
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Zweck
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