541.11
CH-TG
§ 1 Verordnung des Regierungsrates über den Vollzug des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit - Geltungsbereich
§ 1 Verordnung des Regierungsrates über den Vollzug des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Konkordat) und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).