514.52
CH-TG
§ 3 Verordnung des Regierungsrates über den Vollzug der eidgenössischen Waffengesetzgebung - Gesuch
Bewilligungen - Waffenerwerbsschein
§ 3 Verordnung des Regierungsrates über den Vollzug der eidgenössischen Waffengesetzgebung · Gesuch
1. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für den Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils sind auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den erforderlichen Beilagen beim Polizeikommando einzureichen.