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§ 3 Verordnung des Regierungsrates über den Vollzug der eidgenössischen Waffengesetzgebung - Gesuch

Bewilligungen - Waffenerwerbsschein
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§ 3 Verordnung des Regierungsrates über den Vollzug der eidgenössischen Waffengesetzgebung · Gesuch

1. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für den Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils sind auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den erforderlichen Beilagen beim Polizeikommando einzureichen.

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