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§ 4 Verordnung des Regierungsrates über die Zuständigkeit für Disziplinarstrafen und den Vollzug von Urteilen im Bereich des Militärstrafgesetzes - Inkrafttreten

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§ 4 Verordnung des Regierungsrates über die Zuständigkeit für Disziplinarstrafen und den Vollzug von Urteilen im Bereich des Militärstrafgesetzes · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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