511.54
CH-TG
§ 4 Verordnung des Regierungsrates über die Zuständigkeit für Disziplinarstrafen und den Vollzug von Urteilen im Bereich des Militärstrafgesetzes - Inkrafttreten
§ 4 Verordnung des Regierungsrates über die Zuständigkeit für Disziplinarstrafen und den Vollzug von Urteilen im Bereich des Militärstrafgesetzes · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.