Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
511.54 CH-TG

§ 2 Verordnung des Regierungsrates über die Zuständigkeit für Disziplinarstrafen und den Vollzug von Urteilen im Bereich des Militärstrafgesetzes - Vollzug von Urteilen gemäss Militärstrafprozess

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung des Regierungsrates über die Zuständigkeit für Disziplinarstrafen und den Vollzug von Urteilen im Bereich des Militärstrafgesetzes · Vollzug von Urteilen gemäss Militärstrafprozess

1. Das Amt für Bevölkerungsschutz und Armee ist zuständige Vollzugsbehörde gemäss Art. 212 des Militärstrafprozesses (MStP).

← § 1 Verordnung des Regierungsrates über die Zuständigkeit für Disziplinarstrafen und den Vollzug von Urteilen im Bereich des Militärstrafgesetzes Disziplinarstrafgewalt § 3 Verordnung des Regierungsrates über die Zuständigkeit für Disziplinarstrafen und den Vollzug von Urteilen im Bereich des Militärstrafgesetzes →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →