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450.65 CH-TG

§ 5 Regierungsratsbeschluss betreffend Errichtung eines naturwissenschaftlichen Reservates in der Petribucht, Paradies-Schlatt

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§ 5 Regierungsratsbeschluss betreffend Errichtung eines naturwissenschaftlichen Reservates in der Petribucht, Paradies-Schlatt

1. Bei der Versteigerung des Jagdreviers «Schaaren» ist das Gebiet der Petri ausdrücklich als Naturschutzreservat zu bezeichnen und mit dem Jagdverbot zu belegen, welches auch alljährlich im Jagderöffnungsbeschluss aufzunehmen ist.

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