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450.11 CH-TG

§ 46 Verordnung zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHV) - Besondere Aufgaben der Fachstelle

Besonderes - Archäologie
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§ 46 TG NHV · Besondere Aufgaben der Fachstelle

1. Der Fachstelle obliegen insbesondere

1. die Wahrung der archäologischen Fundstellen und Objekte

2. die Durchführung und Beaufsichtigung sämtlicher archäologischer Grabungen sowie in Absprache mit dem Amt für Denkmalpflege die bauanalytischen Untersuchungen

3. die Sicherstellung archäologischer Bodenfunde und Befunde sowie von Naturkörpern erd- und vegetationsgeschichtlicher Art

4. der Unterhalt von Ruinen

5. die archäologische Prospektion

6. die Bearbeitung und Nachführung des archäologischen Fundstelleninventars sowie die Inventarisierung der Bodenfunde

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