450.11
CH-TG
§ 3 Verordnung zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHV) - Anhörung
Allgemeines
§ 3 TG NHV · Anhörung
1. Gesuche gemäss § 7 und § 13 TG NHG sind bei der Gemeindebehörde einzureichen. Diese unterbreitet sie den betroffenen Fachstellen zur Vernehmlassung. Deren Stellungnahmen sind auch vor dem Entscheid über Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen gemäss § 25 TG NHG einzuholen.