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450.11 CH-TG

§ 3 Verordnung zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHV) - Anhörung

Allgemeines
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§ 3 TG NHV · Anhörung

1. Gesuche gemäss § 7 und § 13 TG NHG sind bei der Gemeindebehörde einzureichen. Diese unterbreitet sie den betroffenen Fachstellen zur Vernehmlassung. Deren Stellungnahmen sind auch vor dem Entscheid über Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen gemäss § 25 TG NHG einzuholen.

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