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442.2 CH-TG

Art. 2 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung · Begriffe

1. In dieser Vereinbarung bedeuten

a. Vereinbarungskanton: der dieser Vereinbarung beigetretene Kanton;

b. zahlungspflichtiger Kanton: der für die Nutzung der Leistungen der Genossenschaft Konzert und Theater St. Gallen Abgeltung leistende Vereinbarungskanton;

c. Standortkanton: der Kanton St. Gallen

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