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442.2 CH-TG

Art. 15 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung - Dauer der Vereinbarung

Schlussbestimmungen
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Art. 15 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung · Dauer der Vereinbarung

1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

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