442.2
CH-TG
Art. 15 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung - Dauer der Vereinbarung
Schlussbestimmungen
Art. 15 Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung · Dauer der Vereinbarung
1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
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Geltungsbereich
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