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442.11 KulturVCulturaV CH-TG

§ 7 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege (KulturV) - Aufhebung bisherigen Rechtes

Schlussbestimmungen
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§ 7 KulturV · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Die Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege vom 16. November 1993 wird aufgehoben.

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