Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
442.1 KulturG CH-TG

§ 5 Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege (KulturG) - Aufgabe

Kulturförderung
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§ 5 KulturG · Aufgabe

1. Der Kanton fördert das kulturelle Schaffen und die Kulturvermittlung. Er unterstützt die Bestrebungen von Gemeinden oder Privaten und ergänzt diese durch eigene Vorkehren.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B-731/2018 (Art. 5 cpv. 2 LPCu)
Publication Subsidy Denial Overturned Due to Insufficient Reasoning
Cited to mention the Confederation's ability to collaborate with other public law promoters.