416.41
ISVAIFH
CH-TG
Art. 18 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV) - Fürstentum Liechtenstein
Schlussbestimmungen
Art. 18 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Fürstentum Liechtenstein
1. Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grundlage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten der anderen Vereinbarungspartner zu.