416.41
ISVAIFH
CH-TG
Art. 16 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV) - Kündigung
Schlussbestimmungen
Art. 16 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Kündigung
1. Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren jeweils auf den 31. Juli durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle gekündigt werden, erstmals jedoch nach fünf Beitrittsjahren.