416.41
ISVAIFH
CH-TG
Art. 10 Interkantonale Vereinbarung für schulische Angebote in Spitälern (Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV) - Beitragsverfahren
Vollzug
Art. 10 Interkantonale Spitalschulvereinbarung, ISV · Beitragsverfahren
1. Der Standortkanton bezeichnet für jedes schulische Angebot die Zahlstelle und regelt in seinen Rechtsgrundlagen die Voraussetzungen für den Besuch eines schulischen Angebots in der Spitalschule.