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416.1 StipGLBS CH-TG

§ 8 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) - Höhe der Stipendien

Art und Höhe der Ausbildungsbeiträge
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§ 8 Stipendiengesetz, StipG · Höhe der Stipendien

1. Die Höhe der Stipendien entspricht den anerkannten Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten, vermindert um die vorausgesetzten Einnahmen.

2. Es gelten folgende Höchstansätze pro Jahr

1. Fr. 18'000 für Verheiratete;

2. Fr. 18'000 für Bewerber mit einem oder mehreren unterstützungsberechtigten Kindern;

3. * Fr. 32'000 für zwei Ehegatten zusammen, sofern beide stipendienberechtigt sind;

4. * Fr. 16'000 für andere Bewerber.

3. Die Höchstansätze werden für jedes unterstützungsberechtigte Kind um Fr. 5'000 erhöht.

4. Über teuerungsbedingte Anpassungen aufgrund der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. Juni 2009 entscheidet der Regierungsrat.

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