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416.1 StipGLBS CH-TG

§ 2 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) - Beitragsberechtigte Personen

Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge
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§ 2 Stipendiengesetz, StipG · Beitragsberechtigte Personen

1. Anspruch auf Ausbildungsbeiträge haben

1. Schweizer Bürger mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Thurgau;

2. Ausländer mit fünfjährigem stipendienrechtlichem Wohnsitz im Thurgau;

3. Flüchtlinge mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Thurgau.

2. Thurgauer Bürger mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Ausland können Kantonseinwohnern gleichgestellt werden.

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