416.1
StipGLBS
CH-TG
§ 2 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) - Beitragsberechtigte Personen
Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge
§ 2 Stipendiengesetz, StipG · Beitragsberechtigte Personen
1. Anspruch auf Ausbildungsbeiträge haben
1. Schweizer Bürger mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Thurgau;
2. Ausländer mit fünfjährigem stipendienrechtlichem Wohnsitz im Thurgau;
3. Flüchtlinge mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Thurgau.
2. Thurgauer Bürger mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Ausland können Kantonseinwohnern gleichgestellt werden.