415.11
SSV
CH-TG
§ 8 Sportförderungs- und Sportfondsverordnung (SSV) - Aufgaben der Sportkommission
Organisation
§ 8 SSV · Aufgaben der Sportkommission
1. Die Sportkommission berät das Departement in Fragen der Sport- und Bewegungsförderung und nimmt Stellung zu Beiträgen aus dem Sportfonds von mehr als Fr. 200'000.
2. Sie unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und Verbänden im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung.
3. Sie erhält Einsicht in die Vergabe der Mittel aus dem Sportfonds und wird bei der Festlegung der Vergabekriterien angehört.