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415.11 SSV CH-TG

§ 8 Sportförderungs- und Sportfondsverordnung (SSV) - Aufgaben der Sportkommission

Organisation
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§ 8 SSV · Aufgaben der Sportkommission

1. Die Sportkommission berät das Departement in Fragen der Sport- und Bewegungsförderung und nimmt Stellung zu Beiträgen aus dem Sportfonds von mehr als Fr. 200'000.

2. Sie unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und Verbänden im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung.

3. Sie erhält Einsicht in die Vergabe der Mittel aus dem Sportfonds und wird bei der Festlegung der Vergabekriterien angehört.

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