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415.11 SSV CH-TG

§ 5 Sportförderungs- und Sportfondsverordnung (SSV) - Verbandsbeiträge

Sportfonds
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§ 5 SSV · Verbandsbeiträge

1. Den kantonalen Sportverbänden werden jährlich Beiträge ausgerichtet. Sie betragen gesamthaft in der Regel einen Drittel des Jahresanteils des Sportfonds.

2. In Ausnahmefällen können Beiträge an Regionalverbände gewährt werden.

3. Die Verbandsbeiträge sind für den Trainings- und Wettkampfbetrieb, für Aus- und Weiterbildungen und Materialanschaffungen zu verwenden.

4. Sie werden jährlich festgesetzt. Massgebend sind folgende Kriterien

1. Bedeutung der Sportart für den Kanton

2. Einstufung der Sportart bei Swiss Olympic

3. Anzahl der zugehörigen Vereine

4. Höhe der Auszahlungen von Jugend und Sport (J+S)

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