§ 4 Sportförderungs- und Sportfondsverordnung (SSV) - Förderbeiträge
§ 4 SSV · Förderbeiträge
1. Beiträge aus dem Sportfonds an sport- und bewegungsfördernde Vorhaben werden insbesondere ausgerichtet als
1. * Erfolgsbeiträge für die Teilnahme an einer internationalen Meisterschaft und im Elitemannschaftssport für Meistertitel, Cupsiege sowie Aufstiege in die beiden höchsten Ligen
2. * Projektbeiträge zur Förderung von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern nach Massgabe der Bedeutung des Projekts, der Qualifikation der Trainerinnen und Trainer sowie der Anzahl Swiss Olympic Cards
3. * Beiträge für Grossanlässe nach Massgabe ihrer Bedeutung, Grösse und Dauer sowie ihres Aufwandes
4. * Beiträge an grössere Materialanschaffungen
5. * Beiträge an Bauten und Anlagen nach Massgabe ihrer überregionalen Bedeutung gemäss kantonalem Richtplan und kantonalem Sportanlagenkonzept (KASAK)
6. * zusätzliche Förderung von Vereinen mit nationalen Kaderathletinnen und Kaderathleten sowie mit Mannschaften aus den beiden höchsten Ligen
7. * ...
2. ...