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415.11 SSV CH-TG

§ 4 Sportförderungs- und Sportfondsverordnung (SSV) - Förderbeiträge

Sportfonds
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§ 4 SSV · Förderbeiträge

1. Beiträge aus dem Sportfonds an sport- und bewegungsfördernde Vorhaben werden insbesondere ausgerichtet als

1. * Erfolgsbeiträge für die Teilnahme an einer internationalen Meisterschaft und im Elitemannschaftssport für Meistertitel, Cupsiege sowie Aufstiege in die beiden höchsten Ligen

2. * Projektbeiträge zur Förderung von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern nach Massgabe der Bedeutung des Projekts, der Qualifikation der Trainerinnen und Trainer sowie der Anzahl Swiss Olympic Cards

3. * Beiträge für Grossanlässe nach Massgabe ihrer Bedeutung, Grösse und Dauer sowie ihres Aufwandes

4. * Beiträge an grössere Materialanschaffungen

5. * Beiträge an Bauten und Anlagen nach Massgabe ihrer überregionalen Bedeutung gemäss kantonalem Richtplan und kantonalem Sportanlagenkonzept (KASAK)

6. * zusätzliche Förderung von Vereinen mit nationalen Kaderathletinnen und Kaderathleten sowie mit Mannschaften aus den beiden höchsten Ligen

7. * ...

2. ...

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