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415.1 CH-TG

§ 8 Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) - Sportanlagen

Massnahmen
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§ 8 Sportförderungsgesetz · Sportanlagen

1. Der Kanton unterstützt den Bau von Sportanlagen für den Schulsport. Er kann darüber hinaus den Bau von Sportanlagen für Breiten- und Leistungssport unterstützen.

2. Er orientiert sich dabei am kantonalen Richtplan.

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