415.1
CH-TG
§ 8 Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) - Sportanlagen
Massnahmen
§ 8 Sportförderungsgesetz · Sportanlagen
1. Der Kanton unterstützt den Bau von Sportanlagen für den Schulsport. Er kann darüber hinaus den Bau von Sportanlagen für Breiten- und Leistungssport unterstützen.
2. Er orientiert sich dabei am kantonalen Richtplan.