415.1
CH-TG
§ 7 Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) - Leistungssport
Massnahmen
§ 7 Sportförderungsgesetz · Leistungssport
1. Der Kanton kann Beiträge zur Unterstützung des Leistungssports an Verbände, Vereine, Institutionen sowie Sportlerinnen und Sportler leisten.
2. Er erlässt ein Konzept zur Förderung von leistungsorientierten Nachwuchstalenten.