Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.1 CH-TG

§ 7 Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) - Leistungssport

Massnahmen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Sportförderungsgesetz · Leistungssport

1. Der Kanton kann Beiträge zur Unterstützung des Leistungssports an Verbände, Vereine, Institutionen sowie Sportlerinnen und Sportler leisten.

2. Er erlässt ein Konzept zur Förderung von leistungsorientierten Nachwuchstalenten.

← § 6 Sportförderungsgesetz Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) - Grundsatz § 8 Sportförderungsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →