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415.1 CH-TG

§ 10 Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) - Finanzierung

Massnahmen
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§ 10 Sportförderungsgesetz · Finanzierung

1. Der Kanton bestreitet die Kosten für die Förderung von Sport und Bewegung aus allgemeinen Staatsmitteln und aus einem Fonds, der aus dem kantonalen Anteil am Erlös von Swisslos gespiesen wird.

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