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§ 9 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Konvent

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§ 9 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Konvent

1. Die Gesamtheit der Mitarbeitenden bildet den Konvent.

2. Der Konvent dient der Information, dem Austausch und der Meinungsbildung zu Themen der Hochschulentwicklung.

3. Der Konvent kann Empfehlungen zu den Traktanden der Sitzungen formulieren. Die Hochschulleitung bezieht zu den Empfehlungen in geeigneter Form Stellung.

4. Die Gesamtheit der immatrikulierten Studierenden stellt eine durch deren Vorsitz delegierte Vertretung im Konvent.

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