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§ 7 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

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§ 7 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

1. Die Hochschulleitung informiert alle Mitarbeitenden soweit zulässig angemessen über wichtige Belange der Hochschule und gewährleistet einen regelmässigen Austausch.

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