§ 6 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Visum und Unterschrift
§ 6 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Visum und Unterschrift
1. Die Visumsberechtigung ist die Befugnis, Buchungsbelege mittels persönlicher Unterschrift zum Vollzug freizugeben; die Unterschriftsberechtigung ist die Befugnis, mittels persönlicher Unterschrift über Post- und Bankkonti zu verfügen sowie für die PHTG rechtsgeschäftlich zu handeln, namentlich Verträge abzuschliessen.
2. Die Mitglieder der Hochschulleitung sind in ihrem Führungsbereich visums- und unterschriftsberechtigt. Die Hochschulleitung kann weitere Personen für visums- oder unterschriftsberechtigt erklären.
3. Bei Beträgen über Fr. 50'000 ist das Mitvisum oder die Mitunterschrift des Rektors oder der Rektorin erforderlich.
4. Die Unterschrift wird durch Kollektivunterschrift von zwei unterschriftsberechtigten Personen ausgeübt.
5. Die Hochschulleitung kann für bestimmte Geschäfte Personen mit Einzelunterschrift ermächtigen.
6. Der Hochschulrat regelt die Zeichnungsberechtigung der Hochschulratsmitglieder.