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CH-TG
§ 5 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Mitglieder der Hochschulleitung
§ 5 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Mitglieder der Hochschulleitung
1. Die Mitglieder der Hochschulleitung leiten ihren Führungsbereich und sind namentlich verantwortlich für
1. * die konzeptionelle Ausrichtung, Entwicklung und Umsetzung der Angebote und Leistungen
2. * die Personalplanung und -entwicklung
3. * das Qualitätsmanagement
4. * die Planung und den Einsatz der Mittel
2. Die Hochschulleitung bestimmt die Stellvertretungen.