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§ 5 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Mitglieder der Hochschulleitung

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§ 5 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Mitglieder der Hochschulleitung

1. Die Mitglieder der Hochschulleitung leiten ihren Führungsbereich und sind namentlich verantwortlich für

1. * die konzeptionelle Ausrichtung, Entwicklung und Umsetzung der Angebote und Leistungen

2. * die Personalplanung und -entwicklung

3. * das Qualitätsmanagement

4. * die Planung und den Einsatz der Mittel

2. Die Hochschulleitung bestimmt die Stellvertretungen.

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