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§ 4 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Rektor oder Rektorin

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§ 4 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Rektor oder Rektorin

1. Der Rektor oder die Rektorin führt die PHTG und ist namentlich verantwortlich für

1. * die Weiterentwicklung der Hochschule

2. * die Zusammenarbeit mit dem Hochschulrat

3. * die Personalpolitik

4. * die finanzielle Führung

5. * das Qualitätsentwicklungskonzept

6. * die Koordination der Führungsbereiche

7. * die Information und Kommunikation nach innen und aussen

8. * die Vertretung der Pädagogischen Hochschule

2. Der Rektor oder die Rektorin bestimmt aus dem Kreis der Hochschulleitung eine Stellvertretung. Eine Stellvertretung kann auch für einzelne Geschäfte bestimmt werden.

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