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CH-TG
§ 4 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Rektor oder Rektorin
§ 4 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Rektor oder Rektorin
1. Der Rektor oder die Rektorin führt die PHTG und ist namentlich verantwortlich für
1. * die Weiterentwicklung der Hochschule
2. * die Zusammenarbeit mit dem Hochschulrat
3. * die Personalpolitik
4. * die finanzielle Führung
5. * das Qualitätsentwicklungskonzept
6. * die Koordination der Führungsbereiche
7. * die Information und Kommunikation nach innen und aussen
8. * die Vertretung der Pädagogischen Hochschule
2. Der Rektor oder die Rektorin bestimmt aus dem Kreis der Hochschulleitung eine Stellvertretung. Eine Stellvertretung kann auch für einzelne Geschäfte bestimmt werden.