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§ 2 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Hochschulrat und Hochschulleitung

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§ 2 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Hochschulrat und Hochschulleitung

1. Aufgaben und Kompetenzen von Hochschulrat und Hochschulleitung ergeben sich aus dem Tertiärbildungsgesetz, den Vollzugserlassen und dem Leistungsauftrag.

2. Die Hochschulleitung besteht aus dem Rektor oder der Rektorin, Prorektoren oder Prorektorinnen und einem Verwaltungsdirektor oder einer Verwaltungsdirektorin.

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