§ 11 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Gesamtheit der immatrikulierten Studierenden
§ 11 Geschäftsreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Gesamtheit der immatrikulierten Studierenden
1. Die Gesamtheit der immatrikulierten Studierenden hat Anspruch auf regelmässigen Informationsaustausch mit der Hochschulleitung und kann sich zu grundlegenden Fragen des Lehr- und Studienbetriebes vernehmen lassen sowie in diesen Belangen Anträge stellen.
2. Sie konstituiert sich selbst, bestimmt einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und gibt sich eine von der Hochschulleitung zu genehmigende Geschäftsordnung. Die Meinungsbildung erfolgt in der Regel durch Versammlungen.
3. Anträge und Stellungnahmen erfolgen in der Regel schriftlich.
4. Die Hochschulleitung kann über die Form der Rechtsausübung Richtlinien erlassen und Fristen festlegen.
5. Die Studierenden können bei der Wahl eines Hochschulleitungsmitglieds mit einer Vertretung beratend teilnehmen. Sie können zudem bei der Wahl von Dozierenden mit Stimmrecht mitwirken.
6. Die Studierenden können in der Mitwirkungsorganisation der Hochschule mitarbeiten.