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§ 9 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Rechtsnatur, Form

Entstehung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
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§ 9 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Rechtsnatur, Form

1. Das Anstellungsverhältnis ist öffentlichrechtlicher Natur.

2. Anstellung und Kündigung sowie weitere Anordnungen im Sinne von § 4 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) erfolgen in Form eines Entscheides.

3. Die Anstellungsbedingungen von Praxislehrpersonen sowie Mentoren und Mentorinnen richten sich nach § 48 ff. RRV BesVO.

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