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§ 8 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Stellenausschreibung

Entstehung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
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§ 8 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Stellenausschreibung

1. Stellen sind in der Regel öffentlich auszuschreiben.

2. Auf eine Ausschreibung kann namentlich verzichtet werden bei der Besetzung von Dauerstellen mit bisher befristet beschäftigtem Personal, in dringenden Fällen oder bei der Einsetzung von Dozenten und Dozentinnen auf dem Berufungsweg.

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