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§ 7 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Wissenschaftliche Assistenten und Assistentinnen

Allgemeines
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§ 7 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Wissenschaftliche Assistenten und Assistentinnen

1. Wissenschaftliche Assistenten und Assistentinnen unterstützen Dozenten und Dozentinnen sowie Lehrbeauftragte in definierten Projekten und Aufträgen.

2. Sie können die Möglichkeit erhalten, während eines Teilpensums ihrer Anstellung eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit zu verfassen.

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