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§ 6 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Allgemeines
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§ 6 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

1. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützen die Lehre in Aus- und Weiterbildung, die Forschung und den Bereich Dienstleistungen.

2. Sie können die Möglichkeit erhalten, während eines Teilpensums ihrer Anstellung eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit zu verfassen.

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