414.27
CH-TG
§ 5 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Dozenten und Dozentinnen sowie Lehrbeauftragte
Allgemeines
§ 5 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Dozenten und Dozentinnen sowie Lehrbeauftragte
1. Dozenten und Dozentinnen sowie Lehrbeauftragte übernehmen in selbstverantwortlicher Weise Lehrverpflichtungen in Aus- und Weiterbildung, Verpflichtungen in der Forschung oder Aufträge im Bereich Dienstleistungen. Sie können in mehreren Leistungsbereichen tätig sein.
2. Sonderaufträge heben den Status als Dozent oder Dozentin sowie als Lehrbeauftragter oder Lehrbeauftragte nicht auf.